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AGB

AGB - Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Anmeldung

Die Anmeldung kann schriftlich, telefonisch oder persönlich erfolgen. Sie wird von uns telefonisch oder schriftlich bestätigt und ist somit verbindlich.

2. Zahlungsbedingungen

Die Bezahlung erfolgt grundsätzlich vor Ort. Es kann insbesondere bei Auslandstouren verlangt werden, dass 50% der Buchungssumme bei Anmeldung und die restlichen 50% bis 14 Tage vor Reisebeginn zu bezahlen sind. Bei kurzfristigen Buchungen bis 14 Tage vor Reisebeginn ist der Gesamtbetrag bei Anmeldung fällig. Zahlungen sind auf das Konto von Herwig Rainer 57794, BLZ 38215 der Raika Liezen zu überweisen. Der Swift-Code für EU-Überweisungen ist IAT 36 3821 5000 0005 7794 BIC RZSTAT2G215.

Gutscheine sind nur dann gültig, wenn der Gutscheinbetrag vor Einlösung des Gutscheins auf unserem Konto eingegangen ist.

3. Stornoregelungen

Sie können jederzeit vor oder während der Tour zurücktreten. Dabei verrechnen wir folgende Stornogebühren:

Bis zum 30. Tage vor der Tour 10%;
vom 29. – 21. Tag vor der Tour 25%;
vom 20. - 10. Tag vor der Tour 45%;
vom 9. - 4. Tag vor der Tour 65%;
ab dem 3. Tag bis Tourantritt 85%,

bei Nichterscheinen ( aus welchen Gründen auch immer ) sowie verspätetem Erscheinen zur Tour 100% der Buchungssumme.

4. Rücktritt durch den Veranstalter

Wird die erforderliche Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, kann der Veranstalter bei ½ und 1 Tagesprogrammen bis 1 Tag und bei Mehrtagesangeboten bis 1 Woche vor Kursbeginn entschädigungslos zurücktreten. Der Kunde erhält den Kurspreis unverzüglich zurücküberwiesen.

5. Ausschlußgründe

Der Veranstalter oder der Tourenleiter sind berechtigt, Teilnehmer die gegen die Geschäftsbedingungen verstoßen, von der Tour auszuschließen bzw die Tour abzubrechen. Bei Vorliegen insbesondere folgender Gründe können Personen von der Teilnahme an der gebuchten Tour ausgeschlossen bzw eine begonnene Tour abgebrochen werden:

a) Ein Teilnehmer erfüllt nicht die für die Teilnahme an der Tour notwendigen Voraussetzungen.

Tritt ein Ausschlußgrund während einer bereits begonnenen Tour auf, so verrechnet der Veranstalter eine Stornogebühr in Höhe von 100% der Buchungssumme. Wird eine Tour abgebrochen, so werden 100% Stornokosten ( von sämtlichen Personen, die vom Abbruch betroffen sind ) verrechnet.

6. Ersatzperson

Bis vor Tour- oder Reisbeginn kann der gebuchte Teilnehmer verlangen, dass statt seiner Person ein Dritter in den Vertrag eintritt. Der Veranstalter kann widersprechen, wenn die Ersatzperson nicht die notwendigen Voraussetzungen mitbringt.

7. Preis- und Programmänderungen

Sollte aufgrund von behördlichen Maßnahmen oder äußeren Umständen ( Wetterumsturz, zu hoher oder zu niedriger Wasserstand, unzureichende Fähigkeiten der Teilnehmer, usw... ) eine für die Teilnehmer sichere Durchführung nicht möglich sein, behält sich der Veranstalter und der Tourenleiter das Recht der Änderung oder Absage ( auch nach Programmbeginn ) von Touren und Programmen vor. Der Veranstalter ist berechtigt bei Vorliegen derartiger Umstände vom Vertrag zurückzutreten.

8. Haftung

Die Haftung für alle Schäden und Ansprüche unabhängig vom Rechtsgrund gegenüber dem Veranstalter und den Tourenleitern wird auf grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz beschränkt. Bei Verbrauchergeschäften im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes gilt dies nur insoweit, als diese Schäden keine Personenschäden betreffen.

Der Veranstalter und die Tourenleiter haften nicht für Schäden, die aus Aktivitäten erfolgt sind, die über das gebuchte Programm hinausgehen.

9. Allgemeine Pflichten und Voraussetzungen zur Teilnahme an Touren

a) Jeder Teilnehmer an Touren vom Veranstalter ist sich darüber im klaren, dass er sich an einer Abenteueraktivität beteiligt, die nicht den Komfort und die Sicherheit einer Pauschalreise bieten kann. Touren vom Veranstalter werden von geprüften Tourenleitern geführt. Die Ausrüstung entspricht den Sicherheitsnormen. Vor jeder Tour wird eine Einführung vom Tourenleiter erteilt. Die Risiken sind vielfältig und daher nicht gänzlich auszuschließen.

b) Jeder Gast sichert zu, die für die ausgewählte Tour notwendigen psychischen und physischen Voraussetzungen, die in den Geschäftsbedingungen angeführt werden, mitzubringen.

c) Durch Medikamente, Alkohol oder Drogen beeinträchtigte Personen sind von der Tour ausgeschlossen. Der Teilnehmer muß sich in einem körperlich fitten und gesunden Zustand befinden.

d) Die Teilnehmer haben sämtliche Sicherheitsanweisungen des Tourenleiters zu befolgen und an der Tour aktiv mitzuwirken. Die Teilnehmer einer Tour haben sich gegenseitig zu unterstützen.

e) Der Teilnehmer muß die ihm übergebene Ausrüstung auf vollständigen Erhalt und optimalen Sitz überprüfen. Verletzungen, Schäden oder sonstige Mängel sind dem Tourenleiter unverzüglich zu melden.

f) Die zeitliche Dauer einer Tour lässt sich nicht immer genau vorausbestimmen. Angeführte Zeiten gelten nur als Richtwerte. Der Veranstalter übernimmt keine Gewähr für die Einhaltung dieser Richtzeiten.

g) Zum Teil erfolgt die An- und Abreise zu den Tourengebieten mit privaten Kraftfahrzeugen. Diese Transporte sind nicht Teil unseres Programms. Wir übernehmen daher keinerlei Haftung für Unfälle und Schäden, die dabei entstehen.

h) Es gilt österreichisches Recht ( ausgenommen IPRG und UN-Kaufrecht ). Gerichtstand und Erfüllungsort ist Bezirksgericht Liezen. Für Konsumenten gilt der Gerichtsstand gemäß § 104 JN.

i) Preis- oder Programmänderungen sowie Druckfehlerkorrekturen werden vorbehalten.

10. Besondere Bedingungen für Raftingtouren:

a) Der Teilnehmer hat sich der Einschulung über den Gebrauch, die Anwendung der speziellen Ausrüstung, Verhaltensregeln und Technik des Raftings vor Antritt der Tour durch den Raftingführer zu unterziehen.

b) Die Beförderung setzt ausreichende Schwimmkenntnisse im fließenden Gewässer voraus.

c) Die Beförderung von Kindern unter 6 Jahren ist nicht gestattet. Kinder zwischen 6 und 15 Jahren werden nur in Begleitung einer mindestens 19 Jahre alten, geeigneten Aufsichtsperson befördert. Auf der Enns im Bereich Gesäuse Eingang ist eine Beförderung erst ab dem vollendeten 12. Lebensjahr erlaubt.

d) Während der Fahrt hat der Teilnehmer dafür Sorge zu tragen, dass der Kinnriemen des Helmes und die Schwimmwestenverschlüsse geschlossen sind. Jeder Teilnehmer hat darauf zu achten, dass er die für die Tour notwendige Ausrüstung mitführt. Der Tourenleiter hat das Recht, den Teilnehmer bei unvollständiger Ausrüstung – wenn dieser Umstand auf eine Nachlässigkeit des Teilnehmers zurückzuführen ist – von der Tour auszuschließen.

e) Für mutwillige Beschädigungen von Booten und Ausrüstungsgegenständen haftet der Teilnehmer. Das gilt auch Beschädigungen die aufgrund nichtfolgegeleisteter Anweisungen des Tourenleitern entstanden sind.

f) Der Teilnehmer muß aktiv mitwirken, um eine sichere Steuerung das Bootes zu gewährleisten. Die Mitwirkungspflicht betrifft auch sämtliche Tätigkeiten, die zum Wassern bzw nach der Landung für das Entfernen der Boote vom Ufer erforderlich sind ( wie das Verladen der Boote auf den Anhänger ).

g) Es obliegt der Eigenverantwortung des Teilnehmers, beim Ein- und Aussteigen in das und aus dem Boot besondere Vorsicht anzuwenden, weil mit Untiefen, rutschigen Steinen, unterschiedlichen Strömungsverhältnissen und einem Fortbewegen des Bootes zu rechnen ist, wodurch erhöhte Verletzungsgefahr besteht.

h) Sprünge von Brücken, Ufern und dergleichen erfolgen eigenverantwortlich und ausschließlich auf eigene Gefahr des Teilnehmers, den sie gehören nicht zum Leistungsumfang der Raftingtour.

i) Dem Teilnehmer ist bewusst, dass Raftingboote kentern können und in dieser Situation keine sofortige Hilfestellung des Raftingführers für jeden Teilnehmer gewährleistet ist. Es müssen in einem solchen Fall vom Teilnehmer die im Einweisungsgespräch unterwiesenen Verhaltensregeln eigenständig angewandt werden.

11. Besondere Bedingungen für Canyoningtouren

a) Der Teilnehmer hat sich der Einschulung über den Gebrauch, die Anwendung der speziellen Ausrüstung, Verhaltensregeln und Technik der Canyoningbegehung vor Antritt der Tour durch den Canyoningführer zu unterziehen.

b) Die Begehung eines Canyon erfolgt größtenteils im weglosen Gelände, wo auch mit besonders rutschigen Passagen zu rechnen ist. Es muß daher mit dem jederzeitigen Ausrutschen gerechnet werden. Daher hat sich jeder Teilnehmer besonders umsichtig und vorsichtig zu bewegen. Der Tourenleiter zeigt, wie man sich bewegen muß.

c) Alle absturzgefährdeten Bereiche dürfen nur gesichert und unter Aufsicht der Canyoningführers begangen werden. In einem Canyon ist mit Steinschlaggefahr zu rechnen. Der Helm darf somit nicht abgenommen werden.

d) Die Teilnahme setzt ausreichende Schwimmkenntnisse im fließenden Gewässer voraus.

e) Jeder Teilnehmer hat darauf zu achten, dass der Blickkontakt zu den übrigen Teilnehmern und dem Canyoningführer nicht abreißt.

f) Bei der Canyoningtour wird eine besondere Ausrüstung verwendet. Jeder Teilnehmer erhält vor und laufend während der Tour eine genaue Einschulung im Umgang mit dieser Ausrüstung. Die Ausrüstung ist besonders umsichtig und vorsichtig zu behandeln.

g) Der Teilnehmer hat darauf zu achten, dass während der Tour Gurte, Helme, Karabiner und Ausrüstungsgegenstände immer geschlossen sind. Nach Pausen ist der zuvor beschrieben Zustand wieder selbständig herzustellen und vom Tourenleiter überprüfen zu lassen.

h) Nur nach ausdrücklicher Erlaubnis des Canyoningführers darf gesprungen werden, wobei den Anweisungen genau Folge zu leisten ist. In den Wasserbecken ist zudem mit unterschiedlichen Wassertiefen zu rechnen, weshalb nur in den vom Canyoningführer bezeichneten Teil gesprungen werden darf. Sollte dies aus der Einschätzung des Gastes nicht möglich sein, so ist dies dem Canyoningführer mitzuteilen, wobei dieser dazu verpflichtet ist, alternative Möglichkeiten ( z.B. Abseilen ) für die sichere Überwindung der Höhendifferenz zu finden. Jeder Teilnehmer hat selbst darauf zu achten, dass er eine sichere, rutschfreie Absprungstelle wählt und die Hände beim Sprung eng an den Körper presst und mit den Beinen voran springt. Es ist grundsätzlich damit zu rechnen, dass mit den Beinen der Grund berührt wird, weshalb der Sprung mit den Beinen abgefangen werden muß.

Rutschen im Flussbett hat in zurückgelehnter Körperhaltung, mit vorgeneigtem Kopf und verschränkten Händen zu erfolgen. Von jedem Teilnehmer sind knöchelhohe Schuhe mit rutschfester Sohle, die zum Gehen im weglosen Gelände geeignet sind, selbst mitzubringen.

i) Jeder Teilnehmer hat darauf zu achten, dass der Gurt, der Helm und der Karabiner immer sicher geschlossen sind. Unregelmäßigkeiten sind sofort dem Canyoningführer mitzuteilen. Jeder Teilnehmer hat auf andere Teilnehmer Rücksicht zu nehmen und auf Anordnung des Canyoningführers diesen vertretbare Hilfestellung zu geben.

j) Der Teilnehmer bestätigt, dass er die für anspruchsvolle Touren erforderliche Canyoningerfahrung besitzt.
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Saisonstart 1. Mai 2019
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